Studentenwerk Halle
Das Semesterticket gilt für Studierende der
Ihr habt mit Eurer Immatrikulation bzw. der Rückmeldung auch Euren Beitrag für das MDV-Semesterticket bezahlt. Mit dem Semesterticket könnt Ihr Euch 24/7 im Gebiet des MDV (ohne MDV-Nord) mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bewegen, ohne dass Euch hierzu zusätzliche Kosten anfallen.
Alles, was Ihr braucht, ist Euren validierten Studierendenausweis.
Validiert bedeutet, dass Ihr Euren Studierendenausweis (egal, ob Ihr diesen schon seit ein paar Semestern habt oder gerade neu zugesendet bekommen habt) in eins der Validierterminals (siehe rechts) gesteckt habt und der Aufdruck eine Gültigkeit bis zum Semesterende anzeigt.
Wichtig:
Habt Ihr Fragen oder Probleme mit Eurem MDV-Semesterticket? Schreibt eine E-Mail an semesterticket(at)stura.uni-halle.de.
Zum 15. Dezember 2019 hat sich das MDV-Gebiet um den Bereich MDV-Nord erweitert.
Da der derzeit gültige Semesterticketvertrag (Laufzeit Wintersemester 2019 bis Sommersemester 2024) zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen war, konnte die Erweiterung nicht in die Vertragsverhandlungen eingehen und ist somit nicht Bestandteil des MDV-Semestertickets.
Wenn Ihr das reguläre MDV-Gebiet in den MDV-Nord verlasst, weil Ihr bspw. das Bauhaus in Dessau oder die Leucorea in Wittenberg besuchen möchtet, müsst Ihr also ab dem letzten Halt im regulären MDV-Gebiet ein gültiges Anschlussticket vorweisen.
Da die MDV-Nord-Erweiterung ausschließlich die Zugstrecken enthält, sind die letzten Zug-Haltepunkte Richtung MDV-Nord in der folgenden Karte rot dargestellt.
Das MDV-Vollticket basiert auf dem Solidaritätsprinzip: Nur weil alle Studierende automatisch bezahlen, gibt es dieses Ticket überhaupt zu diesem Preis. Wäre das Modell nicht-solidarisch, könnte man also frei entscheiden, ob man ein Ticket kaufen möchte oder nicht, wäre das Semesterticket deutlich teurer. Dadurch, dass alle Studierenden bezahlen, haben die Verkehrsbetriebe verlässliche Einnahmen und die Studierenden ein günstigeres Ticket. Der Studierendenrat vertritt die Meinung, dass alle Studierenden die Möglichkeit haben müssen, ein Semestertickt zu nutzen. Bei der Urabstimmung haben sich die Studierenden dann für die Option des Vollticktes entschieden.
Alle Studierenden haben über den Semesterbeitrag ein Semesterticket für das gesamte Gebiet des MDV erworben. Das Ticket ist ganztägig gültig, man kann es nicht abbestellen oder ein anderes Ticket auswählen.
Das MDV-Vollticket ist nur im Gebiet des MDV gültig und hat mit den Ländertickets nichts zu tun. Sobald man in einen Ort außerhalb des MDV-Gebiets fährt, benötigt man ein weiteres Ticket. Da das Verbundgebiet des MDV nicht immer an einer Haltestelle endet, benötigt man für eine Anschlussverbindung einen gültigen Fahrschein von der letzten Haltestelle im MDV bis zum gewünschten Zielort.
Nein. Das Semesterticket ist nur für ordentlich immatrikulierte Studierende gültig.
Wenn dein Ausweis nicht mehr lesbar (also der Aufdruck, Dein Foto usw. nicht mehr erkennbar) ist, kann die aktuelle Gültigkeit (vom Validierterminal) nicht aufgedruckt werden und eine Sichtprüfung des Ausweises vom Prüfpersonal ist nicht mehr möglich.
Der überwiegende Teil der Verkehrsunternehmen kann das Ticket elektronisch auslesen. Insbesondere die Hauptverkehrsträger, also die HAVAG, die Deutsche Bahn, die LVB usw. sind mit den elektronischen Lesengeräten ausgestattet. Wenige kleine Verkehrsträger können jedoch nur die Sichtprüfung vornehmen. Wenn die Lesbarkeit schlecht ist, ist das Kontrollpersonal angehalten, Dich darauf hinzuweisen, dass Du Dir aufgrund der schlechten Lesbarkeit einen neuen Ausweis im SSC holen solltest. Wenn die Lesbarkeit aufgrund des Zustandes des Ausweises nicht möglich ist, wird ein sog. erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE, 60 €) fällig. Dieses EBE wird auf 7 € ermäßigt, wenn Du innerhalb der Zahlungsfrist Deinen Ausweis elektronisch auslesen lässt.
Ein Problem mit der Sichtprüfung bei einem stark abgenutzten Ausweis hast Du dann auch im Kino, Zoo, usw. ... überall dort, wo Du eine Ermäßigung bei Vorlage Deines Studierendenausweises bekommst. In diesem Fall solltest Du Dir einen neuen Ausweis von Deiner Hochschule holen. Hierfür sind die Hochschulen verpflichtet, gemäß Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt einen Betrag von 10,30 € zu erheben.
Der Semesterbeitrag, den Ihr zur Immatrikulation oder Rückmeldung entrichtet, besteht aus
In dem MDV- Vollticket sind alle Verkehrsmittel im Gebiet des MDV inbegriffen, also auch die Züge der DB Regio (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress), Fernverkehrszüge (z. B. ICE) jedoch nicht.
Ja, das können sie. Im gesamten MDV-Gebiet kannst Du Kinder bis zu einem Alter von einschließlich sechs Jahren kostenfrei mitnehmen. In der Tarifzone Halle können Studierende einer halleschen Hochschule bis zu drei eigene Kinder sogar bis einschließlich 14 Jahren kostenfrei mitnehmen. Analog können Studierende der Hochschule Merseburg bis zu drei eigene Kinder sogar bis einschließlich 14 Jahren in der Tarifzone Merseburg kostenfrei mitnehmen
In der Tarifzone Halle (210) ist die Fahrradmitnahme in Tram und Bus wochentags von 19 bis 5 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig kostenfrei. Im MDV-Gebiet ist die Fahrradmitnahme in allen Nahverkehrszügen täglich ganztägig kostenfrei möglich (wenn der Zug nicht zu voll ist, d. h. wenn es die Beförderungskapazitäten zulassen).
Die Tier- bzw. Hundemitnahme richtet sich nach den allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsbetriebe. Bitte informiert Euch vor Fahrtantritt.
Ja, beurlaubte Studierende oder schwerbehinderte Studierende mit Freifahrtsberechtigung können sich von den Beiträgen befreien lassen. Auch für das MDV-Vollticket gelten die Bedingungen in § 4 der Beitragsordnung des Studentenwerks.
Von der Zahlung des Semesterticketes kann man sich in der Regel nicht befreien lassen. Auf Grundlage des Studentenwerksgesetzes erhebt das Studentenwerk Beiträge von den Studierenden. Dafür gibt es eine Beitragsordnung. Für die Studierenden besteht eine Beitragspflicht. Nur beurlaubte Studierende oder schwerbehinderte Studierende mit Freifahrtsberechtigung können sich von Beiträgen befreien lassen.
Ja, im Falle der Exmatrikulation oder Todesfall während des Semesters kann der Semesterticketbetrag für jeden vollen, noch nicht begonnenen Monat erstattet werden. Hierzu müsst Ihr in einem der beiden Service-Center der HAVAG (Rolltreppe oder Halle Neustadt) persönlich vorbei kommen und Eure Exmatrikulation nachweisen.
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