Studentenwerk Halle
Der Verwaltungsrat ist das Aufsichtsgremium des Studentenwerkes Halle.
Seine Aufgaben und Befugnisse sind im Gesetz über die Studentenwerke im Land Sachsen-Anhalt (Studentenwerkesgesetz; StuWG) vom 16. Februar 2006 geregelt.
Die Zusammensetzung ist in § 6 StuWG geregelt. Demnach ist der Verwaltungsrat des Studentenwerkes paritätisch mit Studierenden und Beschäftigten der betreuten Hochschulen besetzt. Studierende aller betreuten Hochschulen können also direkt auf Ihr Studentenwerk Einfluss nehmen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind ehrenamtlich tätig.
Dem Verwaltungsrat gehören an
Ihr könnt den Verwaltungsrat per E-Mail erreichen: verwaltungsrat(at)studentenwerk-halle.de. Alternativ könnt ihr euch an euren Studierendenrat wenden.